Je nach Wahl haben Sie eine verschieden hohe Anzahl an abzugebenden Stimmen:
- bei der Stadtrats-Wahl haben Sie 32 Stimmen
- bei der Ortsbeirats-Wahl
- in Bad Salzig haben Sie 13 Stimmen
- in Boppard haben Sie 15 Stimmen
- in Buchholz haben Sie 13 Stimmen
- in Herrschwiesen/Windhausen haben Sie 5 Stimmen
- in Holzfeld haben Sie 5 Stimmen
- in Oppenhausen/Hübingen haben Sie 7 Stimmen
- in Udenhausen haben Sie 7 Stimmen
- bei Der Wahl zum Kreistag haben Sie 42 Stimmen
Bei den Wahlen der Ortsvorsteher in
- Bad Salzig (Eric Betzing)
- Boppard (Philipp von Loringhoven)
- Buchholz (Michael Römer)
- Herrschwiesen/Windhausen (Peter Blatt)
- Holzfeld (Johannes Link)
- Oppenhausen/Hübingen (Margit Gronen)
- Udenhausen (Oliver Schrölkamp)
haben Sie jeweils eine Stimme.
So gehen Sie beim Wählen vor
- Ihre Stimmen für die jeweilige Wahl (Stadtrat, Ortsbeiräte oder Kreistag) können Sie wie folgt abgeben:
Sie können alle Ihre Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber eines oder mehrerer Wahlvorschläge vergeben, dabei können Sie einem Bewerber/in höchstens 3 Stimmen geben (kumulieren).
oder oder
oder
Sie können, wenn Sie nicht alle Ihre Stimmen einzeln vergeben wollen, in der Kopfleiste einen Wahlvorschlag ankreuzen mit der Folge, dass alle bzw. Ihre restlichen Stimmen den Bewerbern/innen des angekreuzten Wahlvorschlags zugute kommen,
oder
Sie können auch nur den Wahlvorschlag, den Sie wählen wollen, in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass jedem der aufgeführten Bewerber/innen grundsätzlich eine Ihrer Stimmen zugeteilt wird.
- Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie von Ihrem Wahlrecht in vollem Umfang Gebrauch gemacht haben, dann
- vergeben Sie durch Einzelstimmen-Vergabe nur so viele Stimmen, wie Ihnen zustehen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie einem Bewerber/in höchstens bis zu 3 Stimmen geben können und/oder
- kreuzen Sie auf Ihrem Stimmzettel nur eine Partei/Wählergruppe an.
- Ihre Stimmabgabe ist ungültig,
- wenn Sie mehr als einen Wahlvorschlag ankreuzen, ohne gleichzeitig Einzelstimmen zu vergeben (d.h. wenn Sie mehrere Wahlvorschläge ankruzen müssen Sie auch eine(n) oder mehrere einzelne(n) Bewerber/in ankreuzen)
- wenn Sie mehr als die Ihnen zur Verfügung stehenden Einzelstimmen vergeben und dabei Bewerber/innen in mehreren Wahlvorschlägen kennzeichnen (also: gut nachzählen!)